Jungschützen dürfen grundsätzlich ab 12 Jahren mit dem Luftgewehr schießen. Für Kinder unter 12 Jahren besteht dennoch die Möglichkeit am Schießsport teilzunehmen. Hierzu sind eine Ausnahmegenehmigung, sowie eine Einverständniserklärung nötig:
Jungschützen dürfen grundsätzlich ab 12 Jahren mit dem Luftgewehr schießen. Für Kinder unter 12 Jahren besteht dennoch die Möglichkeit am Schießsport teilzunehmen. Hierzu sind eine Ausnahmegenehmigung, sowie eine Einverständniserklärung nötig: